Graduierungen und Prüfungen

Da Aikido keine Wettkämpfe kennt, spielt die Graduierung im täglichen Training keine Rolle. Entscheidender ist der persönliche Einsatz, die Freude und das Interesse, sich mit der Materie und der Systematik auseinander zu setzen. Das ist eines der wichtigsten Dinge auf dem persönlichen Entwicklungsweg ("Do").

In einem Einführungskurs erlernt ein Anfänger die Grundtechniken, Schrittfolgen, Roll-Techniken vorwärts und rückwärts und deren japanische Bezeichnungen. Nach den 8 Lektionen des Einführungskurses kann er den regulären Trainingseinheiten folgen. Mit Abschluss des Einführungskurses wird der Anfänger in den Grad "Mu Kyu" ("kein Kyu-Grad") erhoben. Bei regelmässigem Besuch weiterer Lektionen ist der "frisch gebackene" Aikidoka in der Lage, nach ca. einem viertel bis einem halben Jahr Praxis die Prüfung zum 6. Kyu-Grad, dem ersten Schüler-Grad, abzulegen.

Die Anmeldung zu einer Prüfung ist freiwillig. Es wird niemand zum Ablegen einer Prüfung angehalten. Jeder folgt im Aikido seinem persönlichen Entwicklungsweg. Dabei wächst die innere Bereitschaft, das eigene Können durch Ablegen einer Prüfung zum nächsthöheren Grad selbst zu überprüfen, ganz natürlich - ob schneller oder langsam.

Das System der Graduierung entspricht dem klassischen japanischen System und kennt 6 Schüler- (Kyu) und 9 Dan-Grade. Vom 6. bis 1. Kyu wird ein weisser Anzug mit einem weissen Gurt getragen, ab 1. Kyu zusätzlich ein dunkler Hakama (Hosen-Falten-Rock). Die Dan-Grade tragen einen weissen Anzug mit schwarzem Gurt und dunklem Hakama.
> Mehr zum Thema Kleidung

Die technische Entwicklung als aktiver Aikidoka ist mit der Prüfung zum 4. Dan abgeschlossen. Das bedeutet, dass mit Ablegen der Prüfung zum 4. Dan die technische "Meisterschaft" erreicht ist. Dies bedeutet auch, dass das gesamte technische Programm und Konzept des Lehrsystems, wie es im Aikido-Club Aarau zwischen der ersten Lektion im Einführungskurs und dem Ablegen der Prüfung zum 4. Dan-Grad gelernt und verinnerlicht wird, mit der 4. Dan-Stufe abgeschlossen ist. Der technische Entwicklungsweg ist dann zumindest im Hinblick auf Prüfungen zu Ende. Die höheren Dan-Grade sind ausschliesslich Promotionsgrade - es wird keine Prüfung mehr abgelegt.

  • Der 5. und 6. Dan werden aufgrund von Verdiensten im eigenen Wirkungskreis verliehen. Der 5. Dan bezieht sich dabei vor allem auf Verdienste im Umkreis des eigenen Dojos und der Region, der 6. Dan auf landesweite und internationale Verdienste. Sie werden vom Verband beim Zentraldojo in Japan beantragt .
  • Der 7. und 8. Dan werden aufgrund überaus bedeutenden Wirkens im Rahmen von Unterricht, der Förderung von Aikido im Weltverband wie auch der Weiterentwicklung von didaktischen Lehrsystemen in der Unterrichtserteilung verliehen.
  • Der 9. Dan-Grad erfordert darüber hinaus eine grosse Nähe zur Leitung der weltweiten Aikido-Stiftung ("Aikikai-so-Hombu") in Tokio.
  • Der 10. Dan-Grad wird nur posthum verliehen.

Der Aikido-Club Aarau richtet sich beim Inhalt und in der Durchführung der Prüfungen nach dem von Sensei Masatomi Ikeda, Shihan (Lehrbeauftragter), 7. Dan, in der Schweiz herausgegebenen Prüfungsprogramm. Die technischen Direktiven werden von Michele Quaranta, 7. Dan, Shihan, und Francesco Marrella, 7. Dan, Shihan, beides Schüler von Ikeda Sensei, bezogen.
> Mehr zum Lehrsystem von Masatomi Ikeda

Dabei können Prüfungen in sämtlichen Kyu-Graden und bis zur 3. Dan-Stufe vor Experten des Dojos Aarau abgelegt werden. Prüfungen im 4. Dan-Grad werden vor Experten des Verbandes mit 6. Dan-Grad abgelegt.

Prüfungsprogramme

 

Hier sind Video-Sequenzen des Prüfungsprogramms vom 6. Kyu bis zum 1. Dan erhältlich. Aikidokas, welche nach dem Prüfungsprogramm von Ikeda Sensei ihre Prüfung ablegen, sollten beachten, dass einzig der Prüfungsexperte entscheidet, ob die an der Prüfung gezeigte Technik der geprüften Stufe entspricht. Die in den Videos gezeigten Varianten sind als Denkanstoss und Übungshilfe zu verstehen und müssen nicht der Prüfungsvariante entsprechen. Die geforderten Varianten der Techniken sind vor einer Investition von Zeit und Schweiss mit dem Prüfungsexperten abzustimmen.

Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen

Neben den technischen Kenntnissen ist für eine erfolgreiche Prüfung vor allem die korrekte praktische Ausführung entscheidend. Zu Beginn des Aikido-Weges ist man bestrebt, sich die Techniken des Prüfungsprogramms als "Checkliste" anzueignen. Dies ist zwar nicht grundsätzlich falsch, aber unvollständig. In fortgeschrittenen Schülergraden ist nebst dem Beherrschen der Technik ganz besonders die Ausführungskompetenz im Kontext der Bewegungsabfolge entscheidend. Das Ausführen einer Technik gründet nicht nur auf das Aneinanderreihen einzelner Elemente, sondern wird als Ganzes betrachtet. Dazu gehören:

  • die Korrektheit der technischen Ausführung (Waza)
  • die Korrektheit und Sicherheit der Rahmenkompetenzen: Roll- und Fallschule (Ukemi-waza) und Angriffsbewegungen (Uchi-komi)
  • die Körperhaltung bei der Ausführung der Technik, Standsicherheit und Kontrolle über die Bewegungen vom Angreifer (Uke)
  • das Timing, die Distanz und Dynamik der Ausführung
  • das korrekte Ausführen von Atemtechniken zu Beginn der Lektion in der Phase Aiki-Taiso 
  • der Einsatz von Kokyu (Atemkraft) statt Muskelkraft bei der Ausführung der Technik
  • die Ausführung, die Präzision und angestrebte Wirkung der Eingangs- und Überleitungsbewegungen
  • das verhältnismässige Anbringen von Störmassnahmen (Atemi-Waza)
  • die Körperhaltung und Intensität der situativen Präsenz nach Abschluss der Technik (Zanshin)
  • die Handhabung der Waffen in den Grundzügen, je nach Graduierung die Ausführung von Waffentechniken
  • die Grundkenntnisse über die systematischen Zusammenhänge der Basistechniken

All dies kann man nicht mit dem Kurzzeitgedächnis aufbauen, sondern man muss es sich durch stetes Üben und Reflektieren des Gelernten erarbeiten. Die Prüfung beginnt mit dem regelmässigen Üben und Weiterentwickeln der eigenen Fertigkeiten. Das Absolvieren eines Prüfungsprogramms vor den Experten bildet den Abschluss dieses Teils des Entwicklungsweges. Die Prüfung ist kein Abschlusstest, sondern sie hat den Charakter eines Eintrittstests. D.h. es wird geprüft, ob der Kandidat das erforderliche Können und die Reife besitzt, um sich auf der entsprechenden Stufe mit allen erforderlichen Aspekten weiterzuentwickeln. 

Mit der Anmeldung zur Prüfung verpflichtet sich der Kandidat dazu, sich intensiv mit dem Prüfungsprogramm auseinander zu setzen und die Lektionen regelmässig zu besuchen. Das Erarbeiten der Techniken der zu prüfenden Stufe ist eine 'Hol-Schuld', d.h. es liegt in der Verantwortung des Kandidats. Die Lehrer unterstützen ihn bei der Vorbereitung.

Prüfungen werden in der Regel im Rahmen eines Lehrgangs absolviert: Bei Kyu-Graden handelt es sich dabei um regionale, bei Dan-Graden um nationale Lehrgänge.

Zur Zulassung an eine Prüfung werden Mindestanforderungen gestellt im Bezug auf die Zeitspanne seit der letzten Prüfung (Reifegrad für die nächste Stufe) und die Anzahl der besuchten Unterrichtslektionen. Der Kandidat muss Aktivmitglied und im Besitz einer gültigen Verbandslizenz sein. 
Der Kandidat ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden, damit er die notwendige Anzahl der Lektionen bis zum Prüfungstermin erreicht. Nach erfolgter Anmeldung führt der Kandidat selbstständig die Präsenzkontrolle im Dojo zur Überprüfung der Lektionsbesuche.

angestrebter Grad Mindest-Zeitspanne seit
der letzten Prüfung
minimale Anzahl der besuchten Lektionen
im Dojo Aarau zwischen Anmeldung an
die Prüfung und dem Prüfungstag  (***)

Mu-Kyu   Besuch Einführungskurs (8 Lektionen)
6. Kyu 3 Monate 10 Lektionen
5. Kyu 6 Monate 15 Lektionen
4. Kyu 6 Monate 20 Lektionen
3. Kyu 9 Monate 30 Lektionen
2. Kyu 9 Monate 40 Lektionen *
1. Kyu 1 Jahr 50 Lektionen *
1. Dan 1 Jahr 60 Lektionen **
2. Dan 3 Jahre 2 x wöchentlich **
3. Dan 4 Jahre 2 x wöchentlich **
     
* Pflicht zum Besuch der Kyu-Stages
** Pflicht zum Besuch der Lektionen 6. Dan
Mindestalter:
6. Kyu: 14 Jahre ¦ 1. Dan: 18 Jahre

*** Es liegt in der Natur der Dinge, dass die 'minimale Anzahl der besuchten Lektionen' nicht ausreicht, um sich die Kenntnisse der jeweiligen Stufe zu erarbeiten. Sie bildet vielmehr die Zeitspanne, in welcher die Kenntnisse und Reife des Aikidokas von den Lehrern und Examinatoren nach der Anmeldung begleitet und die Fortschritte überprüft werden.

Die Trainer sprechen eine Empfehlung zuhanden des Prüfungsexperten aus, ob der Kandidat die notwendige Reife zur Prüfung erricht hat.

Als Lektionen gelten reguläre Lektionen des Aikido-Club Aarau und Kyu-Stages Aarau. Erwünscht sind auch der Besuch von offiziellen Lehrgängen des Verbandes und der Besuch von internationalen Stages.

Der Verbandsausweis ist dem Experten vor der Prüfung abzugeben. Prüfungsgebühren (Verbandesabgabe):

6. Kyu - SFr. 10.00
5. Kyu - SFr. 20.00
4. Kyu - SFr. 30.00
3. Kyu - SFr. 50.00
2. Kyu - SFr. 60.00
1. Kyu - SFr. 80.00
1. Dan - SFr. 200.00

Auch nach bestandener Prüfung soll das Training weiterhin regelmässig besucht werden. Die nächsten Prüfungskandidaten freuen sich über die Unterstützung bei ihrer Prüfungsvorbereitung.